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Warenrückruf: Atemschutzmaske N95/FFP2 der Marke “ZG” wegen ungenügender Schutzwirkung

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Die Suva ruft anstelle der Procurement Corp AG (ehemals: DIE BESCHAFFER AG) die Atemschutzmaske N95/FFP2 der Marke «ZG», hergestellt durch PP Zolotyy Hlobus, zurück. Wegen ungenügender Schutzwirkung besteht eine Gesundheitsgefährdung. Betroffene Kunden sind aufgefordert, die Masken nicht mehr zu verwenden und zurückzugeben.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?

Aufgrund einer ungenügenden und falsch deklarierten Schutzwirkung besteht für die Verwenderinnen und Verwender das Risiko, gegen irreversible Gesundheitsschäden ungenügend geschützt zu sein.

Welche Produkte sind betroffen?

Vom Produktrückruf betroffen ist die Atemschutzmaske der Marke «ZG», beschriftet mit «N95» und manchmal mit einem Stempel «VPM», hergestellt durch die Firma PP Zolotyy Hlobus (vgl. beiliegendes Bildmaterial). Die betroffene Maske wurde von der Procurement Corp AG, die sich früher «DIE BESCHAFFER AG» nannte, unter dem Namen «SPITAMED KN95 FFP2 Atemschutzmaske» verkauft.

Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Betroffene Kunden sind gebeten, die oben beschriebene Atemschutzmaske nicht mehr zu verwenden. Die Procurement Corp AG (ehemals: DIE BESCHAFFER AG) ist per Verfügung verpflichtet, die Produkte zurückzunehmen.