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Polizei beschlagnahmt drei getunte Elektrotrottinetts: 148 Stundenkilometer statt erlaubten 20

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Im Laufe des Septembers hat die Kantonspolizei Freiburg drei Elektrotrottinetts abgefangen und beschlagnahmt, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometer um das Zwei- bis Siebenfache überschritten.

Seit Anfang September hat die Kantonspolizei Freiburg drei Lenker von Elektrotrottinetts kontrolliert, die mit einer höheren Geschwindigkeit als den erlaubten 20 Stundenkilometer unterwegs waren. Der erste Lenker im Alter von 26 Jahren wurde in Le Pâquier-Montbarry kontrolliert und war im Besitz eines Fahrzeugs mit überhöhter Leistung (5’400W anstelle der erlaubten 500W), das mit einem Gerät zur Geschwindigkeitsbegrenzung ausgestattet war. Bei den Messungen wurde festgestellt, dass das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 88 km/h erreichen konnte.

Der zweite Lenker im Alter von 39 Jahren wurde in Bulle mit einem Elektrotrottinett mit einer Leistung von 11’000W kontrolliert. Das Zweirad war zudem mit einer Vorrichtung ausgestattet, die nach den Messungen der Polizei einen Geschwindigkeitswechsel von 20 Stundenkilometer bis zu 148 Stundenkilometer ermöglichte. Der dritte Lenker im Alter von 26 Jahren wurde mit einem Trottinett kontrolliert, das mit zwei 500W-Motoren ausgestattet war und eine Geschwindigkeit von 50 km/h erreichte. Die drei Trottinetts wurden beschlagnahmt und die Lenker bei der zuständigen Behörde angezeigt.

Die Kantonspolizei möchte daran erinnern, dass der Erwerb von Fahrzeugen mit überhöhter Leistung sowie der Kauf und die Installation von Geräten zur Geschwindigkeitsänderung erlaubt sind. Es ist jedoch strengstens verboten, mit solchen Fahrzeugen im öffentlichen Raum zu fahren.