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Schweiz: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. Mai 2019 das weitere Vorgehen für das Programm Air2030 beschlossen. Er hat das VBS beauftragt, dem Bundesrat bis spätestens Anfang September einen Entwurf eines Planungsbeschlusses zu unterbreiten. Dieser sieht die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vor. Das neue System zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite ist nicht Gegenstand des Planungsbeschlusses und soll gemäss dem üblichen Verfahren beschafft werden.

Der Bundesrat hat diesen Entscheid in Abwägung der Stellungnahmen gefällt, die in der Vernehmlassung (Mai bis September 2018) abgegeben wurden, sowie angesichts der im Dezember 2018 überwiesenen Motion 17.3604, die eine Abstimmung über die grundsätzliche Frage der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge (vor der Typenwahl) verlangt.

Für den Bundesrat sprechen mehrere Gründe dafür, am Planungsbeschluss festzuhalten und diesen auf die Beschaffung von Kampfflugzeugen zu beschränken:

• Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge ist ein Vorhaben grosser Tragweite: Die vorhandenen Kampfflugzeuge stehen vor dem Ende ihrer Nutzungsdauer. Wenn sie nicht rechtzeitig ersetzt werden, wird die Schweiz spätestens 2030 ihren Luftraum nicht mehr schützen und erst recht nicht mehr verteidigen können. Der Schutz vor Angriffen in und aus dem Luftraum – durch Streitkräfte ebenso wie terroristische Gruppierungen – ist aber für die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung zentral.
• Die politische Bedeutung der Beschaffung wird dadurch unterstrichen, dass es über die beiden letzten Projekte zur Beschaffung von Kampfflugzeugen zu Volksabstimmungen kam, 1993 aufgrund einer Volksinitiative, 2014 aufgrund eines Referendums. Daraus entsteht kein Rechtsanspruch auf einen direktdemokratischen Entscheid auf ein Referendum, aber eine politisch zu beachtende Erwartung.
• Für den Bundesrat ist klar, dass die öffentliche Erwartung, über die Beschaffung in einer Volksabstimmung zu entscheiden, nur für die Kampfflugzeuge besteht. Die politisch weniger umstrittene Beschaffung des Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite soll auf dem üblichen Weg erfolgen, das heisst ohne Grundsatzentscheid vor dem Rüstungsprogramm.

System der bodengestützten Luftverteidigung parallel beschaffen

Dabei ist es für den Bundesrat unbestritten, dass boden- und luftgestützte Mittel für den Schutz und die Verteidigung des Luftraums im Interesse von Wirksamkeit und Effizienz miteinander verknüpft sein müssen. Es gibt Wechselbeziehungen nicht nur bei der Beschaffung, sondern besonders auch im Einsatz. Aus diesem Grund hat der Bundesrat das VBS beauftragt, ein System der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite parallel, in zeitlicher und technischer Abstimmung mit neuen Kampfflugzeugen und gemäss bestehendem Zeitplan zu beschaffen.

Maximales Finanzvolumen von 6 Milliarden Franken für neue Kampfflugzeuge

Der Bundesrat hatte im November 2017 beschlossen, dass die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und eines Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite mit einem maximalen Finanzvolumen von 8 Milliarden Franken geplant werden könne. Da der Planungsbeschluss nur die Komponente Kampfflugzeuge enthält und das maximale Finanzvolumen darin aufgeführt werden soll, hat der Bundesrat bestimmt, dass für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge ein maximales Finanzvolumen von 6 Milliarden Franken gilt. Ein kleineres Volumen würde die minimal nötige Flottengrösse gefährden; ein grösseres Volumen liesse zu wenig finanziellen Raum für das System der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite.

Offsets für 60% des Vertragswertes

Kompensationsgeschäfte (Offsets) verteuern tendenziell Rüstungsbeschaffungen. Sie müssen darin begründet sein, die sicherheitspolitisch relevante Technologie- und Industriebasis der Schweiz gezielt und nachhaltig zu stärken. Dem entspricht die bereits in den ersten Offertanfragen bestehende Vorgabe von 20% direkten Offsets und 40% indirekten Offsets in dieser Branche. Für die letzten 40% wurden, in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis, in den Offertanfragen keine inhaltlichen Vorgaben formuliert.

In Anbetracht des grossen Vertragsvolumens, das die Erfüllung der Offsetvorgaben erschwert, des Fehlens einer sicherheitspolitischen Begründung für die letzten 40% und der zu erwartenden Mehrkosten von Offsets hat der Bundesrat entschieden, dass direkte Offsets im Betrag von 20% des Vertragswertes verlangt werden sowie indirekte Offsets im Bereich der sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis im Betrag von 40% des Vertragswertes, insgesamt also 60% (statt wie bisher 100%).