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Neues Coronavirus in der Schweiz: Quarantänepflicht für Reisende

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Seit 6. Juli gilt Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Gebieten. Die kantonalen Behörden kontrollieren die Einhaltung der Quarantäne mit Stichproben.

Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko
Vorgehen nach der Einreise
Informationen zur Quarantäne
Haushaltsmitglieder, die selbst nicht eingereist sind
Häufige Fragen und Antworten
Kontakte der kantonalen Behörden
Für Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und in die Schweiz einreisen, besteht Quarantänepflicht (dies ist nicht nur eine Empfehlung). Die rechtliche Grundlage dafür ist das Epidemiengesetz. Melden Sie Ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde.

Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko
Die Liste der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko ist auch in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs zu finden. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert.

Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Bahrain
Belarus
Bolivien
Brasilien
Cabo Verde
Chile
Dominikanische Republik
Honduras
Irak
Israel
Katar
Kolumbien
Kosovo
Kuwait
Moldova
Nordmazedonien
Oman
Panama
Peru
Russland
Saudi-Arabien
Schweden
Serbien
Südafrika
Turks- und Caicos-Inseln
Vereinigte Staaten von Amerika

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