Zwei Kongolesen und fünf Nigerianer müssen sich bis Anfang Dezember vor dem Regionalgericht in Bern verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen den Handel mit insgesamt 110 Kilogramm Kokain zur Last. Ein Ersatzreifen war mit vier Kilo Kokain gefüllt: Diesen spektakulären Fund machte die Berner Polizei im März 2015. Die Anklageschrift wurde zum Prozessbeginn am Montag veröffentlicht. Sie dokumentiert auf 161 Seiten detailliert, wie ein internationales Drogennetzwerk nach den Erkenntnissen der Ermittler funktioniert. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in verschiedenen Rollen als Organisatoren, Transporteure und Grossverteiler am Kokainhandel beteiligt gewesen zu sein. Die 110 Kilogramm Kokain sollen zwischen August 2014 und Juli 2015 von Holland in die Schweiz gelangt sein. Die Drogen wurden laut Anklage zu Grosshändlern in Depots im Kanton Bern sowie in Basel, Vevey und Lausanne gebracht. Von dort aus wurde das Kokain weiter verteilt.
Berner Polizisten kamen dem Netzwerk im März 2015 auf die Spur, als sie zwei Männer in einem Auto kontrollierten. In einem Ersatzreifen entdeckten die Polizisten vier Kilo Kokain. Die Ermittlungen zeigten, dass die beiden Männer nicht zum ersten Mal Kokain von Holland in die Schweiz gebracht hatten.
Zur selben Zeit ermittelten die Bundesbehörden gemeinsam mit Westschweizer Kantonen gegen ein Holland-Schweiz-Netzwerk. Dessen Transporteure brachten das Kokain in Fahrzeugen oder als Bodypacker im eigenen Körper in Schweizer Depots.
Die Ermittlungen wurden koordiniert, und nach und nach gab es weitere Drogenfunde. So stiessen die Fahnder im Raum Köniz auf einen Mann, der 201 Fingerlinge voll Kokain in seinem Körper ins Land geschmuggelt hatte.
Urteil im Dezember
Im Berner Prozess sind sieben Männer wegen schwerer Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Geldwäscherei angeklagt. Der älteste Beschuldigte ist 59 Jahre alt, der jüngste 34. Drei Männer befinden sich im vorzeitigen Strafantritt.
Der Prozess soll drei Wochen dauern. Das Regionalgericht Bern-Mittelland will das Urteil am 3. Dezember verkünden.
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