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Tötungsdelikt in Morges (Kanton Waadt): Terroristisches Motiv nicht ausgeschlossen

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Die Bundesanwaltschaft (BA) hat am, den 14. September bekannt gegeben, dass sie die Ermittlungen in Bezug auf das Tötungsdelikt vom 12. September in Morges von der Kantonspolizei Waadt übernommen hat. Gegen den 26-jährigen Tatverdächtigen mit schweizerisch-türkischer Doppelbürgerschaft führt die BA seit Oktober 2019 ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Brandstiftung an einer Tankstelle in Prilly (VD).
Der Tatverdächtige ist dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) seit 2017 bekannt, unter anderem aufgrund des Konsums und der Verbreitung von dschihadistischer Propaganda.

Im April 2019 hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt gegen den schweizerisch-türkischen Doppelbürger ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Brandstiftung (Art. 221 StGB) an einer Tankstelle in Prilly (VD) eröffnet. Im Rahmen der getätigten Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt auf Hinweise gestossen in Bezug auf einen möglichen dschihadistischen Hintergrund der beschuldigten Person, welche sich mit den Informationen des NDB deckten. Aus diesem Grund hat die BA das Strafverfahren im Oktober 2019 zuständigkeitshalber übernommen und auf Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaïda“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen (SR 122), die Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) und der Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB) ausgedehnt.

Die beschuldigte Person befand sich seit der mutmasslichen Brandstiftung an der Tankstelle im April 2019 in Untersuchungshaft. Diese wurde durch das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) mehrfach verlängert, zunächst auf Antrag der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt und nach Übernahme durch die BA auf deren Antrag hin. Im Juli 2020 hat das zuständige ZMG auf Antrag der BA, welche sich insbesondere auf ein psychiatrisches Gutachten stützte, die beschuldigte Person aus der Haft entlassen. Dies unter Auflage von verschiedenen Ersatzmassnahmen (Art. 237 StPO), die von den involvierten Behörden erarbeitet wurden. Zu den vom Gericht verfügten Ersatzmassnahmen gehörten unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre, eine Meldepflicht sowie ein Waffen-Trage-Verbot. Bis zum Tötungsdelikt vom 12. September 2020 ist der BA kein Verstoss gegen die auferlegten Ersatzmassnahmen gemeldet worden, welche eine erneute Inhaftierung gerechtfertigt hätten. Die BA hat im Zusammenhang mit der Tat vom 12. September 2020 in Morges das bereits im April 2019 eröffnete Strafverfahren auf die Tatbestände der vorsätzlichen Tötung (Art. 111 StGB) und des Mordes (Art. 112 StGB) ausgedehnt. Die beschuldigte Person wurde am 13. September 2020 vorläufig festgenommen. Die BA hat beim zuständigen ZMG Untersuchungshaft beantragt.

Wie bereits kommuniziert, kann ein terroristisches Motiv für die Tat in Morges nicht ausgeschlossen werden. Die Hintergründe der Tat werden durch die BA in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des Kantons Waadt, fedpol und dem NDB abgeklärt.

Die BA macht derzeit keine weiteren Angaben. Sie wird sich zum gegebenen Zeitpunkt wieder zum Strafverfahren äussern.