Home DEUTSCH Wichtig für die ganze Schweiz: Stalking ist seit 2026 eine Straftat

Wichtig für die ganze Schweiz: Stalking ist seit 2026 eine Straftat

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Seit 1. Januar 2026 gilt in der gesamten Schweiz der neue Art. 181b StGB: Wer jemanden beharrlich verfolgt, belästigt, bedroht oder nachstellt – ob persönlich, per Handy, Social Media oder anders – und dadurch die Lebensfreiheit stark einschränkt, macht sich strafbar.

Strafe: Bis zu 3 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe (auf Antrag des Opfers).

Oft beginnt es „harmlos“ mit Nachrichten, Geschenken, Auflauern oder Kontrolle – hört auf, wenn es Grenzen überschreitet! Betroffene: Dokumentiert alles (Datum, Uhrzeit, Screenshots, Zeugen), sprecht mit Vertrauten und meldet es der Polizei!

Kein Schweigen mehr – Stalking ist jetzt klar kriminell. Schützt euch und andere!