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Weitergabe von 15 Millionen Covid-19-Impfdosen an andere Länder

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In einer Sitzung von Heute des BAG wurde u.a. über den Bedarf von Covid-19-Impfstoffen im Jahr 2022 beraten.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23.2.2022 über den Bedarf und die Verwendung von Covid-19-Impfstoffen im Jahr 2022 beraten. Oberstes Ziel ist es, die Versorgung der Bevölkerung unter verschiedenen denkbaren Pandemieszenarien sicherzustellen.

Nun hat der Bundesrat entschieden, bis Mitte 2022 maximal 15 Millionen Impfstoffdosen an andere Länder weiterzugeben, wenn diese nicht für die Verimpfung in der Schweiz eingeplant werden können.

Damit trägt die Schweiz dazu bei, dass global möglichst viele Menschen Zugang zu sicheren und wirksamen Covid-19-Impfstoffen erhalten. Der Bundesrat hat zudem entschieden, Arzneimittel zum Schutz von immungeschwächten Personen vor einer Covid-19-Infektion zentral zu beschaffen.

2022 stehen der Schweiz rund 34 Millionen Impfdosen zur Verfügung. Dabei fallen 20 Millionen Dosen auf das erste Halbjahr und 14 Millionen Dosen auf die zweite Jahreshälfte.

Sollte eine weitere Auffrischimpfung nötig werden, wäre die Versorgung der Schweizer Bevölkerung jederzeit gesichert. Insbesondere ist mit dieser Beschaffungsstrategie sichergestellt, dass der Schweiz stets die neuste verfügbare Impfstoffvariante der jeweiligen Hersteller zur Verfügung steht (unter Vorbehalt der entsprechenden Zulassung durch Swissmedic).

Der Bundesrat hat mit seiner Beschaffungsstrategie gewährleistet, dass die besten Impfstoffe ständig verfügbar sind. Um das Ausfallrisiko einer bestimmten Technologie oder eines Herstellers abzufedern, hat er mehr Impfdosen gekauft, als zur Verimpfung benötigt werden. Der Bundesrat hat darum entschieden, bis Mitte Jahr maximal 15 Millionen Dosen weiterzugeben, wenn diese nicht für die Verimpfung in der Schweiz eingeplant werden können.

Die Spende von nicht benötigten Impfstoffen soll prioritär via den multilateralen Mechanismus der COVAX-Initiative erfolgen. Die Schweiz setzt sich im Rahmen der globalen Pandemiebekämpfung seit Beginn dafür ein, dass möglichst viele Menschen weltweit Zugang zu sicheren und wirksamen Covid-19-Impfstoffen erhalten.

So hat der Bundesrat im Juni 2021 entschieden, 4 Mio. Impfdosen von AstraZeneca zu spenden. Im Dezember 2021 stellte die Schweiz zudem in Absprache mit COVAX eine Million Dosen von Moderna zeitlich zurück, damit die COVAX-Initiative direkt von den frei gewordenen Produktionskapazitäten profitierten konnte.

Arzneimittel für immungeschwächte Menschen

Gewisse Personen können trotz wiederholter Impfung gegen Sars-CoV-2 keinen Immunschutz aufbauen. Dabei handelt es sich insbesondere um immunsupprimierte Personen mit schweren Grunderkrankungen (z.B. angeborene Immundefekte), einer aktuellen Krankheitsbehandlung mit Medikation, die das Immunsystem stark beeinflussen und dämpfen oder nach erfolgter Stammzell- oder Organtransplantation.

Diese Personen sind hinsichtlich Sars-CoV-2 äusserst vulnerabel. Sie sollen in Zukunft einen präventiven Schutz durch neue Arzneimittel erhalten können. Diese werden 2022 zur Zulassung kommen. Der Bundesrat hat entschieden, mit den Herstellern Abnahmegarantien zu vereinbaren, damit diese Arzneimittel rasch beschafft und den betroffenen Personen zur Verfügung gestellt werden können.

Die Arzneimittel zur passiven Immunisierung sollen gezielt für diese vulnerable Zielgruppe beschafft werden und dienen nicht als Alternative zu den Impfungen für die allgemeine Bevölkerung.