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Kommission für Aufhebung der Verjährungsfrist bei Mord

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Die Rechtskommission des Ständerats hat sich für die Abschaffung der Verjährungsfrist bei Mord in der Schweiz ausgesprochen. Der Anstoß dazu kam vom Kanton Sankt Gallen durch eine Standesinitiative. Derzeit verjährt Mord in der Schweiz nach 30 Jahren.

Trotz überwiegend negativer Rückmeldungen in der Vernehmlassung unterstützt die Ständeratskommission nun die Forderung aus Sankt Gallen. Sollte das Parlament dem Vorschlag zustimmen, würden Morde, die nach dem 1. Januar 1995 begangen wurden, nicht mehr verjähren. Für frühere Verbrechen würde die Regelung nicht gelten.

Diese Entscheidung steht im Gegensatz zur bisherigen Praxis und könnte erhebliche Auswirkungen auf die Strafverfolgung in der Schweiz haben.