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Krankenversicherung übernimmt weiterhin die Kosten für Arztzeugnisse

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Die Ausstellung eines Arztzeugnisses verursacht Kosten, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. Im Rahmen eines Postulats wurde der Bundesrat beauftragt, alternative Finanzierungsquellen zu prüfen. Im Bericht, den er in seiner Sitzung vom 21.10.2020 verabschiedet hat, schlägt der Bundesrat vor, die aktuelle Lösung beizubehalten.

Arbeitgeber verlangen von ihren Angestellten oftmals bereits nach einem oder drei Tagen krankheitsbedingter Abwesenheit ein ärztliches Attest. Viele dieser Konsultationen könnten vermieden werden, denn beispielsweise bei einer Grippe ist ein Arztbesuch nicht immer notwendig. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung kommt für die Kosten auf.

Das Parlament hat deshalb den Bundesrat beauftragt (Postulat 13.3224 von Ruth Humbel) aufzuzeigen, in welchem Umfang die Krankenpflegeversicherung Kosten übernimmt, die hauptsächlich der Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen dienen. Ausserdem soll er prüfen, ob diese Kosten an die Sozialpartner ausgelagert werden könnten, da sie im Kern das Arbeitsverhältnis betreffen.

In seinem Bericht schreibt der Bundesrat, dass die mit der Ausstellung von Arztzeugnissen verbundenen Kosten schwierig zu beziffern sind. Es liegen keine spezifischen Informationen zur Anzahl der ausgestellten Arztzeugnisse vor, da die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ein Bestandteil der Konsultation ist und nicht separat verechnet wird.

Der Bundesrat hat auch geprüft, welche Alternativen es bei der Finanzierung von ärztlichen Zeugnissen gibt. Eine Umfrage hat ergeben, dass die Arbeitgeber nicht bereit sind, die Kosten dafür zu übernehmen. Sollten die Kosten auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umgelagert werden, besteht die Gefahr, dass viele Menschen aus wirtschaftlichen Gründen keine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen. Das Risiko wäre eine Verschlimmerung der Krankheit und die Gefahr, weitere Mitarbeitende anzustecken. Die Gesamtkosten wären letztlich für die Gesellschaft als Ganzes höher.

Die telefonische Ausstellung des Arztzeugnisses ist ebenfalls eine der geprüften Alternativen. Sie eignet sich gut für leichtere Fälle und ermöglicht eine Kostensenkung. Diese Zeugnisse verfügen jedoch über eine geringere Beweiskraft und reichen im Streitfall nicht als Krankheitsnachweis aus. Die telefonisch ausgestellten Arztzeugnisse sollten aber in Zukunft bei Gesundheitskrisen vermehrt eingesetzt werden. Sie erwiesen sich beispielsweise während der Coronavirus-Pandemie als hilfreich, als der Zugang zu den Arztpraxen eingeschränkt war.

Begrenztes Einsparpotenzial
Angesichts des ungewissen Einsparpotenzials und aus Mangel an möglichen Alternativen sollen die Kosten für ärztliche Atteste nach Ansicht des Bundesrats daher weiterhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden.

Um zur Senkung der durch die Ausstellung von Arztzeugnissen verursachten Kosten beizutragen, haben Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit, den Angestellten mehr Zeit einzuräumen, bis sie ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis vorlegen müssen. Viele Arbeitgeber verzichten bereits auf Arztzeugnisse für Kurzabsenzen. Das Gesetz erlaubt hier einen grossen Handlungsspielraum, da die Frist für die Vorlage des ärztlichen Attests weder im Obligationenrecht noch im Arbeitsgesetz festgelegt ist.

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