Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 die Verordnung über die vorübergehende Aussetzung von Zollansätzen für textile Vor- und Zwischenmaterialien gutgeheissen. Sie tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.
Die hochspezialisierte Schweizer Textilindustrie ist für ihre Produktion in hohem Masse auf Importe von Vor- und Zwischenmaterialien angewiesen. Deren Beschaffung im Ausland ist im Vergleich zu Vormaterialien anderer Branchen immer noch mit wesentlich höheren Zollansätzen belastet. Dadurch werden die Enderzeugnisse verteuert. Die ursprünglich zum Schutz der inländischen Textilindustrie festgelegten hohen Zollansätze wirken sich heute vielmehr zu deren Nachteil aus.
Wenn es die Interessen der schweizerischen Volkswirtschaft erfordern, kann der Bundesrat gestützt auf das Zolltarifgesetz anordnen, dass auf die Erhebung von Zöllen auf bestimmten Waren vorübergehend verzichtet wird. Bereits per 1. Januar 2016 hatte der Bundesrat die Zollansätze für 60 Tarifnummern vorübergehend auf null Franken reduziert. Mit der aktuellen Massnahme wird einerseits die bereits bestehende Zollaussetzung verlängert und andererseits deren Geltungsbereich auf insgesamt 522 Zolltarifnummern ausgedehnt. Der Bundesrat entspricht damit einem Gesuch von Swiss Textiles (Textilverband Schweiz), für sämtliche textile Vor- und Zwischenmaterialien auf Zölle zu verzichten.
Die Zollaussetzung wird zwar zu tieferen Zolleinnahmen von rund drei Millionen Franken pro Jahr führen. Durch die fiskalische Entlastung der Textilbranche sind jedoch positive Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft zu erwarten. Die Stossrichtung der Massnahme entspricht zudem der vom Bundesrat angestrebten Aufhebung der Industriezölle.