Ohne die erforderliche Begleitperson verursachte eine Lernfahrerin in einem Kreisverkehr einen Unfall. Dabei entstand Sachschaden. Verletzt wurde niemand. Die Lenkerin musste ihren Lernfahrausweis abgeben.
Der Unfall ereignete sich am Freitag, den 16. April, kurz nach 15.30 Uhr, in Suhr (Kanton Aargau, Photoquelle: dito). Von Hunzenschwil kommend fuhr eine 24-jährige Lernfahrerin auf der Bernstrasse West in den Kreisverkehr und missachtete dabei das Auto, welches bereits im Kreisverkehr unterwegs war.
Verletzt wurde niemand. An beiden Autos entstand Sachschaden.
Anlässlich der Tatbestandsaufnahme konnte festgestellt werden, dass die Unfallverursacherin mit einem Lernfahrausweis belegt war und lediglich eine Begleitperson dabei hatte, welche nicht über die geforderten Berechtigungen aufweisen konnte. Die Lenkerin musste ihren Lernfahrausweis auf der Stelle, zu Handen der Entzugsbehörde, abgeben.