Ab heute gilt für alle öffentlich zugänglichen Innenräume und für alle Zugangsbereiche des öffentlichen Verkehrs schweizweit eine Maskenpflicht.
Dazu gehören etwa Restaurants, Geschäfte oder Bahnhöfe. Auch darf in Restaurants und Bars nur noch sitzend konsumiert werden.
Zudem empfiehlt der Bundesrat, wenn möglich ins Home-Office zu wechseln.
Auch sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen in öffentlichen Raum verboten und für alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen gilt eine Maskenpflicht.