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Wer beim Reissverschlusssystem nicht mitmacht kann gebüsst werden

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Wussten Sie schon, dass beim Abbau von Fahrstreifen das Reissverschlusssystem seit 1. Januar 2021 obligatorisch ist, und gebüsst werden kann?

Das gilt überall dort, wo Fahrstreifen enden. Beim Wechsel von zum Beispiel drei auf zwei Fahrstreifen, bei Unfällen oder bei Baustellen.

Dabei fährt man auf den Spuren bis zum Abbau der Fahrstreifen. Dort schafft jeder Verkehrsteilnehmende auf der weiterführenden Spur frühzeitig einen grösser werdenden Abstand, um einen Verkehrsteilnehmenden von der abgebauten Spur nach dem Reissverschlussprinzip vor sich einfädeln zu lassen.

Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge von der abgebauten Spur zwar einschwenken lassen, diese dürfen sich jedoch keine Lücke erzwingen. Sie bleiben vortrittsbelastet und müssen im Zweifelsfall anhalten. Ziel ist es, so den Verkehr besser fliessen zu lassen.

Neu gilt das Reissverschlusssystem aber auch bei stockendem Verkehr und bei Autobahneinfahrten. Das Nichtbeachten des Reissverschlussprinzips wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.