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Öffentliche Warnung: Verschluckungs- und Erstickungsgefahr bei Cocco Candy Rolling Candy

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Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnt vor den Süssigkeiten mit Spielzeug “Cocco Candy Rolling Candy” des Herstellers Cocco Candy. Es besteht die Verschluckungs- und Erstickungsgefahr durch den abnehmbaren Spieldeckel in Form eines Balls. Pala Food GmbH hat die betroffenen Produkte aus dem Verkauf genommen. Das BLV empfiehlt, das betroffene Produkt nicht mehr zu verwenden.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?

Die Süssigkeit mit Spielzeug “Cocco Candy Rolling Candy” hat einen abnehmbaren Spieldeckel in der Form eines Balls. Aufgrund der Grösse kann dieser leicht verschluckt werden und es besteht Erstickungsgefahr.

Welche Produkte sind betroffen?

  • Rolling Candy der Geschmacksrichtungen Tutti Frutti, Mix, Cola und Strawberry
  • Auslieferung als Packet (12er Einheit) in Folie verpackt. Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten als Einzelstück.
  • Lot-Nummer: alle
  • Verkaufsstellen: Webstar (Dielsdorf) und Epicuria (Carouge), schweizweit diverse Einzelhändler (Kioske & Läden) und Onlinehändler