Am 19. Januar 2026 haben Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Kurierverkehr der Region Zürich eine Lieferung aus Südafrika abgefangen – adressiert an eine Privatperson im Kanton Sankt Gallen. Inhalt: 18 PET-Flaschen à zwei Liter mit violetter, sirupartiger Flüssigkeit. Die Verschlüsse waren teilweise bereits geöffnet, die Füllmengen uneinheitlich. Verdacht: Betäubungsmittel.
Eine Analyse des Forensischen Instituts Zürich bestätigte den Verdacht: Die Substanz enthielt Codein, Paracetamol und Promethazin. Codein fällt in dieser Aufmachung und Menge unter das Schweizer Betäubungsmittelgesetz. Der Fall wurde an die Kantonspolizei Sankt Gallen übergeben. Ermittlungen laufen.
Klare Ansage: Der grenzüberschreitende Drogenhandel nutzt gezielt Kurierdienste und Privatadressen. Die Herkunft aus Südafrika unterstreicht, dass illegale Substanzen nicht an Landesgrenzen haltmachen. Wachsamkeit an den Grenzen bleibt essenziell – für die Sicherheit in der Schweiz.

















































































