Der Veterinärdienst im Amt für Verbraucherschutz (AVS) führte im dritten Quartal 2020 die verstärkte Kontrolltätigkeit fort. Die Massnahmen stehen im Rahmen eines spezifischen Konzepts zum verbesserten Tierschutz.
In den Monaten Juli bis September 2020 führte der Veterinärdienst 33 zusätzliche Kontrollen auf Betrieben mit bekannten Problemen im Bereich Tierschutz durch. Er erliess ein Tierhalteverbot und reichte gegen 4 Betriebe eine Strafanzeige ein.
Der Grossteil der Aargauer Nutztierhaltungen schneidet aber bei den nun vermehrt unangemeldet durchgeführten Kontrollen gut ab. Der Veterinärdienst nimmt weiter konsequent unangemeldete und risikobasierte Kontrollen vor und geht Meldungen aus der Bevölkerung nach.
Die festgestellten Tierschutzmängel werden registriert und deren Behebung mittels zeitnahen Nachkontrollen überprüft. Die Massnahmen stehen im Rahmen eines spezifischen Konzepts mit Kontrollen, Nachkontrollen, Verfügungen und weiterführenden verwaltungs- und strafrechtlichen Schritten zum verbesserten Tierschutz.