Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.
Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!
Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!
Masken die keinerlei Aufdruck zu haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!
Warnnummer: A12 / 01889/20
Kategorie: Schutzausrüstung
Produkt: Partikelfiltermaske
Marke: Unbekannt
Name: Partikelfilter-Halbmaske
Typ / Nummer des Modells: KN95-A
Barcode: Unbekannt
Chargennummer: Unbekannt
Fälschung: NEIN
Beschreibung:
Weiße Atemschutzfilter-Halbmaske, seitlich mit „KN95“ geprägt. Das Produkt wird in einem Plastikbeutel mit 5 Masken verkauft.
Die Partikel- / Filterretention des Materials ist unzureichend (Messwert nur 67,6%). Folglich kann eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen und das Infektionsrisiko erhöhen, wenn sie nicht mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen kombiniert werden. / Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung.
Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Rücknahme des Produkts vom Markt (Von: Andere)