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Himmelslaternen in der Schweiz nicht überall verboten

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In gewissen Teilen der Schweiz sind Himmelslaternen nicht mehr erlaubt, so unter anderem in den Städten Zürich und Bern, im Umkreis von 12 km um den Flughafen Basel-Mulhouse – und somit im gesamten Kanton Basel-Stadt – sowie in den Kantonen Basel-Landschaft, Wallis und Genf. Für Starts in der Nähe von Flugplätzen mit Flugsicherung ist eine Koordination mit Skyguide erforderlich. Im Umkreis von 5 km um den Flughafen Zürich und Bern werden Himmelslaternen grundsätzlich nur nach Betriebsschluss bewilligt.

Aus Gründen der Flugsicherheit sind folgende Punkte vor dem Steigenlassen von Himmelslaternen zu berücksichtigen
Weitere Aspekte zu beachten
Koordination BAZL
Koordination mit Skyguide oder dem zuständigen Flugplatzleiter
Grundsätze
Karte der Schweizer Flugplätze mit 5 km Radius um die Flugpiste/n
Die interaktive Karte zeigt nur die Einschränkungen für das Steigenlassen von Himmelslaternen in Bezug auf Schweizer Flugplätze. Klicken Sie auf die entsprechende Zone, um die Informationen zu Einschränkung und Bewilligungsinstanz zu erhalten. Weitere Auflagen, die nicht die Flugsicherheit betreffen, sind für den jeweiligen Startort bei der zuständigen kantonalen/kommunalen Behörde und/oder der Feuerpolizei einzuholen.