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Der Bundesrat will den internationalen Organhandel stärker bekämpfen

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 Der Bundesrat möchte den illegalen Organhandel wirksamer bekämpfen. An seiner Sitzung vom 28. August 2019 hat er dem Parlament die Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen überwiesen. Der Bundesrat unterstützt die Konvention, die die Strafbestimmungen international vereinheitlichen soll. Die Vorlage sieht insbesondere vor, jeglichen Organhandel zu verfolgen, unabhängig davon, ob er in der Schweiz oder im Ausland betrieben wurde.

Die Schweiz hat bei der Ausarbeitung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen mitgewirkt und es am 10. November 2016 unterzeichnet. Die Konvention sieht eine internationale Angleichung des Strafrechts vor, damit Einzeltäterinnen und Einzeltäter sowie kriminelle Organisationen, die Organhandel betreiben, wirksamer verfolgt werden können. Alle Taten in Zusammenhang mit Organhandel – von der Rekrutierung von Spenderinnen und Spendern über die Organentnahme bis zur Transplantation – müssen unter Strafe gestellt werden können. Die Opfer sollen besser geschützt und die internationale Zusammenarbeit erleichtert werden.

Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der Konvention bereits weitgehend. Das Schweizer Recht verbietet im Rahmen des Transplantationsgesetzes, für die Spende eines Organs Geld zu bezahlen oder anzunehmen sowie mit Organen zu handeln. Allerdings untersagt das Gesetz den Organhandel nur, wenn er in der Schweiz oder von der Schweiz aus erfolgt. In Zukunft sollen gemäss der Konvention des Europarates alle Personen, die sich in der Schweiz aufhalten, verfolgt werden können, wenn sie im Ausland Organhandelsdelikte begangen haben.

Im Rahmen der Vernehmlassung gingen 47 Stellungnahmen ein. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssten die Absicht des Bundesrats, die Organhandelskonvention zu ratifizieren.

Damit die Schweiz diese Konvention ratifizieren kann, müssen das Transplantationsgesetz und das Humanforschungsgesetz geändert werden. Das Parlament wird sich voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 dazu äussern.

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