Mit dem Stationierungskonzept vom 26. November 2013 hat das VBS die Aufgabe des Schiessplatzes Glaubenberg bekannt gegeben. Die bisherigen Erfahrungen aus der Weiterentwicklung der Armee haben gezeigt, dass der Schiessplatz für die militärische Ausbildung weiterhin benötigt wird. Deshalb beabsichtigt das VBS, den Platz weiter zu nutzen und dazu dem Bundesrat bis Ende 2020 eine Anpassung des Sachplans Militär zu beantragen.
Gemäss dem Stationierungskonzept vom 26. November 2013 war die Aufgabe des Schiessplatzes Glaubenberg auf Mitte 2020 vorgesehen. Nicht davon betroffen war der Fliegerschiessplatz Wasserfallen, der Teil des Schiessplatzes Glaubenberg ist. Am 1. Januar 2018 ist die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee gestartet. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der Schiessplatz Glaubenberg für die militärische Ausbildung weiterhin benötigt wird. Bei der Umsetzung der Lärmschutz-Verordnung hat sich zudem erwiesen, dass der Schiessplatz Glaubenberg eine Entlastung für andere Waffen- und Schiessplätze sein kann. Deshalb beabsichtigt das VBS auf Antrag der Armee, den Schiessplatz Glaubenberg und die dazugehörige Infrastruktur auf dem ehemaligen Zeughausareal in Sarnen nicht aufzugeben und weiterhin militärisch zu nutzen.
Das VBS bleibt damit auch verantwortlich für den Schutz und den Erhalt der Naturwerte auf dem Schiessplatz. Die militärische Nutzung soll wie bisher im Einklang mit dem Schutz der Moorbiotope und der Moorlandschaft erfolgen. Deshalb wird das VBS im nächsten Jahr sein Programm “Natur, Landschaft, Armee” auch auf dem Schiessplatz Glaubenberg vollständig implementieren. In diesem Programm werden die Naturwerte inventarisiert, systematisch mit den Nutzungen durch die Armee und Dritte abgestimmt und bei Konflikten werden Massnahmen definiert. Dabei wird auch vertieft betrachtet, welche Teile des Schiessplatzes trotz dem Rückkommen nicht mehr genutzt werden.
Die Aufgabe des Schiessplatzes Glaubenberg und die Weiternutzung des Fliegerschiessplatzes Wasserfallen wurden vom Bundesrat am 8. Dezember 2017 im Programmteil des Sachplans Militär festgesetzt. Die weitere militärische Nutzung des Schiessplatzes wird mit einer Anpassung des Programmteils des Sachplans Militär planerisch abgestimmt und dem Bundesrat voraussichtlich bis Ende 2020 zum Beschluss unterbreitet werden.