Aufgrund wiederholter Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen am 13. November 2019 elf Pferde der Rasse Haflinger (Symbolbild: pixabay) beschlagnahmt. Am 26. November wird eine öffentliche Versteigerung durchgeführt. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) hat am 13. November 2019 elf Pferde der Rasse Haflinger beschlagnahmt. Die Tiere wurden im gleichen Betrieb gehalten. Die Beschlagnahmung erfolgte aufgrund von wiederholten Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung, namentlich aufgrund von mangelnder Pflege – stark verschmutz für manche, ohne angepasste Liegeflächen und fehlender Einstreu für andere. Für die Durchführung der Beschlagnahmung hat das LSVW die Schweizer Armee und die Freiburger Kantonspolizei um logistische Unterstützung gebeten um die gute Ausführung der Beschlagnahmung zu gewährleisten. Die Pferde wurden an einen Armeestandort gebracht, wo sie die nötige Pflege erhalten. Sie stehen nun unter der Verantwortung des Staates.
Seit 2014 sind auf dem Betrieb mehrere amtliche Kontrollen durchgeführt worden, die verschiedene Mängel in Zusammenhang mit dem Tierschutz und der Tiergesundheit ans Licht brachten. Die festgestellten Mängel wurden überwacht und es wurde verlangt, dass sie behoben und der Betrieb an die Vorschriften angepasst werde, was der Tierhalter nicht gemacht hat. Das LSVW hat zudem mehrere Gespräche mit ihm geführt, bevor es im September 2019 Strafanzeige erstattete und die Pferde beschlagnahmte.
Die elf Pferde werden am 26. November 2019 öffentlich versteigert. Die Versteigerung findet im Kompetenzzentrum Veterinärdienst und Armeetiere, Kaserne Sand, Schönbühl, am 10 Uhr statt.