Seit 1. Januar 2026 gilt in der gesamten Schweiz der neue Art. 181b StGB: Wer jemanden beharrlich verfolgt, belästigt, bedroht oder nachstellt – ob persönlich, per Handy, Social Media oder anders – und dadurch die Lebensfreiheit stark einschränkt, macht sich strafbar.
Strafe: Bis zu 3 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe (auf Antrag des Opfers).
Oft beginnt es „harmlos“ mit Nachrichten, Geschenken, Auflauern oder Kontrolle – hört auf, wenn es Grenzen überschreitet! Betroffene: Dokumentiert alles (Datum, Uhrzeit, Screenshots, Zeugen), sprecht mit Vertrauten und meldet es der Polizei!
Kein Schweigen mehr – Stalking ist jetzt klar kriminell. Schützt euch und andere!

















































































