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Sozialdienst der Armee hat mit 650’000 Franken unterstützt

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insgesamt 0,65 Millionen Franken an Angehörige der Armee in Rekrutenschulen und Wiederholungskursen sowie an Militärpatienten und Hinterbliebene ausbezahlt. Dies sind 480’000 Franken weniger als im Vorjahr, wie dem Jahresbericht 2018 des SDA zu entnehmen ist.

Die Ausgaben des Sozialdienstes der Armee sind 2018 erneut zurückgegangen (Photoquelle: admin.ch – Symbolbild). Der Gesamtbetrag der Unterstützungsgelder lag mit 650’000 Franken um 480’000 Franken unter demjenigen des Vorjahres. Der Rückgang ist auf die tieferen Einrückungsbestände bei den Rekrutenschulen sowie eine angepasste Berechnungsgrundlage für Unterstützungsleistungen zurückzuführen. Konkret wurde der Bedarf der Rekruten enger an die zivilen Standards angeglichen. Dies führte dazu, dass ein grösserer Teil der Angehörigen der Armee in der Beratung keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung hatte. Um den speziellen Umständen des militärischen Alltages gerechter zu werden, wurden die Berechnungsrundlagen im Budget 2019 wieder auf das Niveau von 2017 gesetzt.

Während die Tendenz bei den notwendigen finanziellen Mittel rückläufig ist, nimmt der Aufwand für individuelle Beratungen zu. Dies äussert sich einerseits in der Anzahl Klientengespräche, jedoch auch in der zunehmenden Komplexität der Beratungen.

Die vier hauptamtlichen Sozialberater des SDA haben im letzten Jahr nebst vielen Auskünften insgesamt 1300 Dossiers (Vorjahr 1100) bearbeitet. Dabei wurden sie von 21 Milizsozialberatern unterstützt. In 343 Fällen (Vorjahr 523) wurde eine materielle Hilfe gewährt. In den anderen 941 Fällen (Vorjahr 577) hat allein die Beratung und Betreuung weitergeholfen. 433’000 Franken wurden zur finanziellen Unterstützung an Absolventen von Rekrutenschulen und Wiederholungskursen ausbezahlt. Die Unterstützungsmittel stammen aus Zuwendungen von Stiftungen (Zinsgelder aus Stiftungskapitalien). Im letzten Jahr gingen 3900 Anrufe (Vorjahr 3800) auf die Telefonnummer des Sozialdienstes der Armee (0800 855 844) ein.

Der SDA hilft:
• Angehörigen der Armee, des Rotkreuzdienstes und des Zivilschutzes, die aufgrund ihrer besoldeten Dienstpflicht (zum Beispiel Rekrutenschule, Wiederholungskurs) in ihren persönlichen, beruflichen oder familiären Verhältnissen auf Schwierigkeiten stossen;
• Personen, die Friedensförderungsdienst und Assistenzdienst im Ausland leisten und aufgrund dieser Dienstleistung in Not geraten;
• Militärpatienten, die infolge Unfalls oder Krankheit im Militär in Schwierigkeiten geraten (als Ergänzung zur Militärversicherung);
• Hinterbliebenen von Militärpatienten.