Im ersten Quartal 2019 wurden in der Schweiz 3682 Asylgesuche eingereicht, rund 9 Prozent weniger als in der Vorjahresperiode. Die Anzahl der Gesuche im März 2019 ist im Vergleich mit dem Vorjahr praktisch unverändert, es wurden 1289 Gesuche registriert.
Das Staatssekretariat für Migration erledigte im März 1452 Asylgesuche in erster Instanz. Dabei wurden 324 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 271 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 366 Personen erhielten Asyl und 316 wurden vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle ging im Vergleich zum Vormonat um 15 auf 11 362 zurück.
Seit Anfang März 2019 werden neue Asylgesuche schweizweit in beschleunigten Verfahren behandelt. Früher eingegangene Gesuche behandelt das SEM parallel dazu nach altem Recht.
Die wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden in der Schweiz waren im März Eritrea mit 309 Gesuchen (58 mehr als im Februar 2019), Afghanistan (98 Gesuche; –1), Türkei (95 Gesuche; +29), Syrien (93 Gesuche; –3) und Sri Lanka (72; +8).
Im März wurden insgesamt 126 anerkannte Flüchtlinge im Rahmen des Resettlement-Programms des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) in der Schweiz aufgenommen. Dieses Programm richtet sich an besonders verletzliche Menschen, die sich in Syrien oder in einem der Nachbarländer aufhalten und vom UNHCR den Flüchtlingsstatus erhalten haben. Diese 126 Personen wurden im Rahmen des Kontingents über 2000 Personen aufgenommen, dass der Bundesrat im Dezember 2016 beschlossen hat – 1975 Personen sind seither in die Schweiz eingereist. Im November 2018 hat der Bundesrat vorgeschlagen, für die kommenden Jahre am Grundsatz der Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen von Neuansiedlungen festzuhalten.