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Menschenhandel in Luzern: Bordellbesitzerin soll hinter Gitter

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Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen eine 54-jährige ehemalige Bordellbetreiberin abgeschlossen. Der Frau wird vorgeworfen, dass sie mindestens 29 thailändische Frauen zur Prostitution zwang und dabei ausbeutete, indem sie deren Abhängigkeit ausnutzte. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage an das Kriminalgericht des Kantons Luzern überwiesen. Sie beantragt für die Beschuldigte u.a. eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

Der Bordellbetreiberin wird vorgeworfen, dass sie während knapp zwei Jahren von verschiedenen thailändischen Menschenhandelsorganisationen Sexarbeiterinnen ohne gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere übernommen und diese in ihrem Bordell in der Stadt Luzern zur Prostitution gezwungen und finanziell ausgebeutet hat. Die Opfer stammten aus ärmlichen Verhältnissen in Thailand und nahmen ihre Tätigkeit aus einer finanziellen Not an. Sie wurden mit falschen Versprechen in die Schweiz gelockt und glaubten mit dem Erwerb ihre Familien in der Heimat finanziell unterstützen zu können.

In der Schweiz mussten sie u.a. die Reise- und Vermittlungskosten über die Beschuldigte abzahlen und ihr 50% ihres Einkommens aus der Prostitution abgeben. Gemäss Anklage wurden sie bei der Prostitutionstätigkeit von der Bordellbetreiberin überwacht und in ihrer Handlungs- und Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

Die Staatsanwaltschaft Luzern geht davon aus, dass sich die Beschuldigte dieser Abhängigkeitsverhältnisse und Hilflosigkeit der Sexarbeiterinnen bewusst war. Der Frau wird vorgeworfen, dass sie diese Verletzlichkeit und Zwangslage skrupellos ausnutzte, um ihre eigenen Gewinne zu maximieren. Die Staatsanwaltschaft fordert für die 54-jährige Bordellbetreiberin eine Freiheitsstrafe von 6.5 Jahren und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen wegen gewerbsmässigem Menschenhandels, mehrfacher Förderung der Prostitution, Widerhandlung gegen das Ausländergesetz und wegen banden- und gewerbsmässiger Geldwäscherei. Die Anklage wurde an das Kriminalgericht überwiesen. Wann die Verhandlung stattfindet, ist noch nicht terminiert. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt für die Beschuldigte die Unschuldsvermutung.

Quelle: Kapo LU