Schweizerische und Italienische Behörden sind in einer koordinierten Aktion gegen eine kriminelle Organisation aus dem Umfeld der kalabrischen Mafia ‘Ndrangheta vorgegangen. Nach gemeinsam durchgeführten Ermittlungen wurden am Morgen des 21. Juli 2020 in beiden Ländern Personen verhaftet und Hausdurchsuchungen durchgeführt. In der Schweiz hat die Bundesanwaltschaft (BA) in Zusammenarbeit mit fedpol in den Kantonen Aargau, Solothurn, Zug und Tessin mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt und eine Person festgenommen. Im Einsatz standen neben Vertretern der BA und fedpol auch zahlreiche Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizeien (Bild: Fedpol).
Die Aktion ist das Resultat eines von der BA geführten Strafverfahrens, welches insbesondere wegen des Verdachts der Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter Strafgesetzbuch [StGB]) geführt wird, der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB), der Hehlerei (Art. 160 StGB), des in Umlaufsetzens falschen Geldes (Art. 242 StGB), des Einführens, Erwerbens und Lagerns falschen Geldes (Art. 244 StGB) und des Verdachts des Verstosses gegen Art. 19 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG).
Das Strafverfahren richtet sich zurzeit gegen insgesamt sechs Personen mit italienischer Staatsbürgerschaft, mehrheitlich mit Wohnsitz in der Schweiz. Die beschuldigten Personen werden verdächtigt, zu einer italienischen ‘Ndrangheta-Organisation zu gehören und diese zu unterstützen. Aus den umfangreichen Ermittlungen – im Rahmen derer die BA auch zwei Kronzeugen in Italien einvernehmen konnte – hat sich ergeben, dass die beschuldigten Personen verschiedenen illegalen Aktivitäten nachgegangen sind. So soll beispielsweise Falschgeld von Italien in die Schweiz geschmuggelt worden sein. Zudem werden Aktivitäten im Bereich des Waffen- und Drogenhandels, sowie im Bereich der Geldwäscherei vermutet. Die beschuldigten Personen leben seit vielen Jahren in der Schweiz und vermutlich ging die Ausführung illegaler Aktivitäten mit legalen Tätigkeiten einher, etwa mit Investitionen, Kreditvergaben oder auch dem Betrieb eines Restaurants. In ihrer Gesamtheit sollen diese Aktivitäten zu einer Verstärkung der Schlagkraft der kriminellen Organisation beigetragen haben.
Mehrere Hausdurchsuchungen und eine Festnahme
Eine beschuldigte Person wurde im Kanton Aargau festgenommen, für diese wurde Untersuchungshaft beantragt. Eine beschuldigte Person wurde in Italien festgenommen und bleibt vorerst dort in Untersuchungshaft. Zwei beschuldigte Personen wurden in der Schweiz einvernommen und anschliessend wieder auf freien Fuss gesetzt. Eine weitere beschuldigte Person befand sich bereits in Italien in Haft; die gegen diese Person ermittelten Erkenntnisse werden den dortigen Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Weitere Einvernahmen sind vorgesehen. In den vier Kantonen Aargau, Solothurn, Zug und Tessin wurden mehrere Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten durchsucht, dabei wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt, darunter Waffen, Munition und Bargeld.
Den Beschuldigten wird die Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation vorgeworfen, deren Entstehung, Existenz und kriminelle Energie durch rechtskräftige Urteile in Italien bereits nachgewiesen worden ist. Im Frühjahr 2016 übermittelte die Staatsanwaltschaft der kalabrischen Provinz Catanzaro der BA im Rahmen einer Spontanübermittlung Informationen zu strafbaren Handlungen und ersuchte die BA um Gründung eines gemeinsamen Ermittlungsteams. Die Staatsanwaltschaft von Catanzaro meldete der BA auch in der Schweiz wohnhafte Personen, welche vermutlich in die illegalen Aktivitäten der kriminellen Organisation sind. Daraufhin verständigten sich die BA und die Staatsanwaltschaft Catanzaro darauf, ein gemeinsames Ermittlungsteam zu gründen – ein sogenanntes «Joint Investigation Team» (JIT) – und bei grenzüberschreitenden strafrechtlichen Ermittlungen zusammenzuarbeiten. Im September 2016 eröffnete die BA das entsprechende Strafverfahren.
Die BA dankt den italienischen Partnerbehörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft Catanzaro, fedpol sowie den involvierten Kantonspolizeien für die gute Zusammenarbeit.
Für Informationen zur Aktion der italienischen Partnerbehörden verweist die BA an die Staatsanwaltschaft Catanzaro: http://www.procura.catanzaro.it/
Für sämtliche Verfahrensbeteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Weitere Angaben zum Strafverfahren und/oder zu konkreten Verfahrensschritten macht die BA zurzeit nicht.
Verfolgung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität
Die Verfolgung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität ist für die Bundesanwaltschaft (BA) ein Bereich mit strategischer Priorität. Die BA führt verschiedene Strafverfahren im Bereich der Strafverfolgung von kriminellen Organisationen aus dem Umfeld verschiedener Mafia-Organisationen zumeist italienischen Ursprungs. Im Rahmen dieser Strafverfahren wird wegen verschiedenen Straftatbeständen ermittelt, bei den meisten Strafverfahren ist jedoch der Verdacht der Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) von zentraler Bedeutung. Organisierte Kriminalität ist ein grenzüberschreitendes und dynamisches Phänomen. Bei deren Verfolgung und Bekämpfung ist die Zusammenarbeit mit Partnerbehörden im In- und Ausland deshalb von entscheidender Bedeutung. In der Schweiz ist dies eine Verbundaufgabe der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Kantonsebene, welche je über unterschiedliche Zuständigkeiten und Instrumente verfügen.
Weil die Schweiz solch schwerwiegende Formen der Kriminalität nicht im Alleingang bekämpfen kann, ist eine enge Kooperation mit anderen Staaten und ein möglichst unmittelbarer grenzüberschreitender Informationsfluss zwischen den jeweiligen Behörden zentral. Entscheidend ist der Einsatz von gemeinsamen Instrumenten, beispielsweise im Rahmen von gemeinsamen Ermittlungsteams («JIT», Joint Invetigation Teams), zur direkten und effizienten Koordination von internationaler Ermittlungen. Solche Formen der Zusammenarbeit bestehen bereits heute, insbesondere mit Italien, und haben sich als effizientes Instrument für den Informationsaustausch im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen erwiesen. Ein weiterer Ansatz von grundlegender Bedeutung ist die Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen.