Der Bedarf an Ärztinnen und Ärzten soll sich künftig an einem regionalen Versorgungsgrad orientieren. An seiner Sitzung vom 4. November 2020 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und weiterer Verordnungen zur Umsetzung der KVG-Revision «Zulassung von Leistungserbringern» eröffnet. Die Revision ermöglicht es den Kantonen, mit einem dauerhaften Instrument die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte zu regeln. Damit kann eine Überversorgung im Gesundheitswesen verhindert und das Kostenwachstum gedämpft werden.
In der diesjährigen Sommersession hat das Parlament eine neue und unbefristete Lösung für die Zulassung der Ärztinnen und Ärzten geschaffen, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen dürfen. In Zukunft können die Kantone selber bestimmen, ob sie für medizinische Fachgebiete oder in bestimmten Regionen die Anzahl der Ärzte und Ärztinnen beschränken wollen. Der Bundesrat muss dazu die Kriterien und die methodischen Grundsätze festlegen. Der heute in Vernehmlassung geschickte Vorschlag sieht vor, dass die Festlegung dieser Höchstzahlen auf der Ermittlung eines regionalen Versorgungsgrades beruht. Die Kantone erhalten so ein Instrument in die Hand, um Angebot und Nachfrage medizinischer Leistungen besser aufeinander abzustimmen.
Neue Anforderungen an die Qualität
Die Kantone sind in Zukunft für die Zulassung sämtlicher Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig. Die Vernehmlassungsvorlage erhöht die Qualitätsanforderungen. Ärztinnen und Ärzte, die neu zulasten der OKP tätig sein wollen, müssen mindestens drei Jahre lang an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet gearbeitet haben. Sie müssen sich zudem einem elektronischen Patientendossier anschliessen und über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Das Niveau dieser Sprachkenntnisse legt der Bundesrat neu in der Verordnung über die Krankenversicherung fest. Um den Kantonen einen Informationsaustausch über die zugelassenen Leistungserbringer zu ermöglichen, schlägt der Bundesrat eine Registerverordnung vor.
Bundesrat passt Verordnungen an
Die Umsetzung dieser KVG-Revision bedingt eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung und der Verordnung des EDI über Leistungen in der OKP. Ebenfalls in Vernehmlassung geschickt werden der Neuerlass einer Verordnung über ein Register der Leistungserbringer im ambulanten Bereich sowie einer Verordnung über die Festlegung von Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich.
Das Inkrafttreten der neuen Regeln für die Festlegung der Höchstzahlen muss per 1. Juli 2021 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Übergangsregelung in Kraft, die es den Kantonen erlaubt, die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die auf ihrem Gebiet zulasten der OKP tätig sind, bei Bedarf einzuschränken. Die restlichen Bestimmungen können zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten.