Am Mittwoch, den 4. März 2026, zwischen 13.30 und 14.00 Uhr, erschreckte ein plötzlicher, sehr lauter Knall Spaziergänger im Auenschutzgebiet bei Auenstein im Kanton Aargau. Ein spanisches Ehepaar, das gerade gemütlich unterwegs war, erschrak so sehr, dass es den Ort fluchtartig verließ und die Polizei verständigte.
Die Kantonspolizei Aargau reagierte prompt und veröffentlichte einen Zeugenaufruf. Erstaunlicherweise meldeten sich innerhalb kurzer Zeit sehr viele Personen – was zeigt, wie weit der Knall zu hören gewesen sein muss. Die Ermittlungen ergaben dann eine unerwartete Auflösung: Es handelte sich weder um eine Explosion, einen Unfall noch um irgendeine illegale Aktivität.
Verursacher war ein Jäger, der im offiziellen Auftrag des Kantons Aargau Kormorane jagte. Ja, genau – Kormorane, jene großen, schwarz glänzenden Wasservögel, die man oft beim Fischen beobachtet. Mit einer Schusswaffe. Im geschützten Auengebiet.
Viele dürften sich jetzt fragen, ob und warum das in einem Naturschutzgebiet erlaubt ist. Fakt ist: Der Abschuss von Kormoranen ist in bestimmten Gebieten und unter strengen Auflagen kantonal genehmigt, weil die Vögel in manchen Regionen die Fischbestände stark dezimieren sollen. Trotzdem bleibt der Kontrast zwischen „ruhiges Naturschutzgebiet“ und „Schusswaffe mitten am Tag“ für die meisten Menschen ziemlich irritierend.

















































































