In Kürze
Heute ist die Ehe in der Schweiz nur zwischen Mann und Frau möglich. Gleichgeschlechtliche Paare haben nur die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Auch wenn Personen in einer eingetragenen Partnerschaft in den vergangenen Jahren mehr Rechte erhielten, bestehen Unterschiede zur Ehe: So ist für gleichgeschlechtliche Paare bis heute die vereinfachte Einbürgerung oder die gemeinsame Adoption eines Kindes nicht möglich, und sie haben auch keinen Zugang zur Fortpflanzungsmedizin.
Um allen Paaren die gleichen Rechte zuzugestehen, haben der Bundesrat und das Parlament beschlossen, dass neu auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten können. Eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden.
Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Die Referendumskomitees wollen die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau schützen, weil nur daraus Kinder auf natürliche Weise entstehen könnten. Die Samenspende für lesbische Paare führt gemäss der Komitees zu Vaterlosigkeit und Identitätsproblemen für die betroffenen Kinder.
Bundesrat und Parlament sind der Ansicht, dass mit der rechtlichen Gleichstellung aller Paare dem weit verbreiteten Bedürfnis entsprochen wird, das Privat- und Familienleben selber gestalten zu können. Zudem ist für sie die Zuwendung, die die Eltern ihren Kindern zukommen lassen, keine Frage des Geschlechts und der Familienform.