Home DEUTSCH Ab ersten April: Mehr Transparenz bei Pelzen, Echtpelz muss gekennzeichnet sein

Ab ersten April: Mehr Transparenz bei Pelzen, Echtpelz muss gekennzeichnet sein

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In der Schweiz verkaufte Pelze und Pelzprodukte (Photoquelle: blv.ch) müssen gut sichtbar und leicht leserlich gekennzeichnet werden, damit die Konsumenten vor ihrer Wahl ausreichend informiert sind. Das BLV kontrolliert die in der Schweiz zum Verkauf angebotenen Produkte. In der Sitzung vom 19. Februar hat der Bundesrat die revidierte Pelzdeklarationsverordnung verabschiedet. Die Kennzeichnung von Pelzen und die Angabe der Gewinnungsart der Pelze wird mit der Änderung optimiert. Für die Konsumentinnen und Konsumenten sollen die Änderungen der Pelzdeklarationsverordnung mehr Transparenz bringen.

Neu müssen Pelze von Tieren als «Echtpelz» gekennzeichnet werden. Die Kundschaft kann so auf einen Blick erkennen, ob es sich um einen Kunst- oder einen Echtpelz handelt, und damit eine gezieltere Wahl treffen. Die Verordnung tritt am 1. April 2020 in Kraft.