Das Referendum gegen die Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) ist zustande gekommen.
Am 12. April 2021 haben drei Referendumskomitees insgesamt 69’392 Unterschriften gegen die Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) eingereicht. Die Überprüfung der 62’241 mit Stimmrechtsbescheinigung eingereichten Unterschriften durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass davon 61’027 gültig sind. Gestützt auf Artikel 2 des Covid-19-Gesetzes (SR 818.102) konnten die Komitees auch Unterschriftenlisten ohne Stimmrechtsbescheinigung bei der Bundeskanzlei einreichen. Soweit dies nötig war, hat die Bundeskanzlei die Stimmrechtsbescheinigungen bei den zuständigen Stellen (i.d.R. Gemeinden) eingeholt. Die temporäre Erleichterung für Komitees bei der Bescheinigung der Unterschriftenlisten gilt für Erlasse des Parlamentes, die bis zum 31. Juli 2021 im Bundesblatt publiziert werden (Covid-19-Verordnung Stimmrechtsbescheinigung; SR 161.17). Da genug bescheinigte Unterschriften eingereicht wurden, verzichtete die Bundeskanzlei, wie in der Verordnung vorgesehen, auf die Einholung von weiteren Bescheinigungen. Damit ist das Referendum formell zustande gekommen.