Im Zuge der von der zuständigen Staatsanwaltschaft verfügten Öffentlichkeitsfahndung nach einer gewaltsamen Auseinandersetzung anlässlich einer Kundgebung im August 2019 in Bern werden unverdeckte Bilder eines mutmasslichen Täters veröffentlicht. Im Nachgang zur Publikation der verdeckten Bilder sind keine Hinweise eingegangen, die zur Identifikation des Mannes führten.
Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens im Zusammenhang mit einer gewaltsamen Auseinandersetzung anlässlich einer Kundgebung vom Montag, den 19. August 2019 am Bahnhof Bern eine zweistufige Öffentlichkeitsfahndung verfügt.
Dabei wurden in einem ersten Schritt zwei verdeckte Bilder eines bezeichneten mutmasslichen Täters veröffentlich. Er wird dringend verdächtigt, einen Mann bei der Auseinandersetzung mit Fusstritten, davon auch gegen dessen Kopf, angegriffen zu haben.
Im Nachgang zur Publikation der verdeckten Bilder sind innert Wochenfrist keine Hinweise eingegangen, die zur Identifikation des Mannes führten. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft die angekündigte Veröffentlichung der unverdeckten Bilder des Mannes verfügt.