Die Schweiz hat sich gegenüber den griechischen Behörden bereit erklärt, unbegleitete minderjährige Asylsuchende aus Griechenland aufzunehmen, die einen familiären Bezug zur Schweiz haben. Heute ist in Zürich ein Flugzeug aus Athen mit 23 Kindern und Jugendlichen an Bord gelandet.
Die Schweiz unterstützt Griechenland im Asylbereich vor allem durch Hilfe vor Ort. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat vor Kurzem sein Engagement verstärkt und einen zusätzlichen Kredit von 1,1 Millionen Franken für Projekte von Hilfsorganisationen gesprochen, die insbesondere Kindern und Jugendlichen in den Camps auf den Inseln der griechischen Ägäis zugutekommen.
Neben dieser Hilfe vor Ort hat die Schweiz im Januar 2020 Griechenland angeboten, unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA), die einen familiären Bezug zur Schweiz haben, auf der Grundlage der Dublin III-Verordnung aufzunehmen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat seither Gesuche für die Aufnahme von 23 UMA, die in Flüchtlingslagern festsitzen, erhalten und bewilligt. Die 18 männlichen und 5 weiblichen Kinder und Jugendlichen sind zwischen 10 und 17 Jahre alt. Die meisten von ihnen sind afghanische Staatsangehörige, zwei stammen aus der Demokratischen Republik Kongo.
Das SEM hat den Transfer dieser Kinder und Jugendlichen und die Zusammenführung mit ihren Familienangehörigen in der Schweiz gemeinsam mit der Schweizer Botschaft in Athen und den griechischen Behördenorganisiert. Beim Transfer wurden die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit in Bezug auf die Coronaepidemie eingehalten.
Nach ihrer Ankunft in der Schweiz bleiben die 23 UMA wegen des Coronavirus rund 14 Tage in Quarantäne. Anschliessend werden sie in diejenigen Bundesasylzentren (BAZ) überstellt, das am nächsten zum Wohnort ihrer Familienangehörigen liegen. Nach der Durchführung des Asylverfahrens werden sie den Kantonen übergeben, die für ihre Betreuung und Unterbringung zuständig sind.