Rund um den Todesfall eines Mädchens, das am Dienstagabend bei Niederwangen aufgefunden worden war, hat die zuständige Staatsanwaltschaft gestützt auf die derzeitigen Erkenntnisse ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet. Eine Person wurde angehalten. Ob und inwiefern diese im Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens steht, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen.
Die intensiven Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Todesfall eines 8-jährigen Mädchens, das am Dienstagabend 1. Februar 2022, im Könizbergwald bei Niederwangen (Gemeinde Köniz) leblos aufgefunden worden war (wir berichteten), dauern an. Diverse polizeiliche Arbeiten sowie erste rechtsmedizinische Untersuchungen wurden mittlerweile getätigt.
Gestützt auf die derzeit vorliegenden Erkenntnisse aus den erfolgten Ermittlungen hat die zuständige Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet. Eine Person aus dem Umfeld des Kindes wurde angehalten und festgenommen.
Es gilt nun insbesondere zu klären, ob und inwiefern die angehaltene Person im Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens eine Rolle spielt. Entsprechend laufen weiterhin umfangreiche Ermittlungen.
Dazu gehören beispielsweise Arbeiten im Bereich der Spurenauswertung, diverse Befragungen, aber auch Untersuchungen zur genauen Todesursache.