Das Bundesamt für Umwelt hat das Gesuch des Kantons Glarus um eine Abschussbewilligung von drei Jungwölfen aus dem Kärpf-Rudel abgelehnt. Am 24. September 2021 hat der Kanton Glarus beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfrudels am Kärpf. Die Prüfung der eingereichten Dokumente durch das BAFU hat ergeben, dass die Kriterien für einen Eingriff in das Rudel nicht erfüllt sind: Die Schäden in geschützten Nutztierherden liegen unter der Schwelle von zehn gerissenen Tieren, die für einen Eingriff nötig sind.
Grund dafür ist, dass nicht alle der vom Kanton angegebenen gerissenen Nutztiere geschützt waren. Das BAFU hat deshalb das Gesuch auf der Basis des Jagdgesetzes und der per Mitte Juli 2021 revidierten Jagdverordnung abgelehnt. Das BAFU hat eine Verfügung erlassen. Der Kanton kann gegen den Entscheid des BAFU Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.