In den Medienberichten zum Vorfall in Crans-Montana wird wiederholt erwähnt, dass die betroffene Bar von einem französischen Paar, mit italienischen Wurzeln, J. e J. M. geführt wurde. Konkrete Namen, Alter oder biografische Einzelheiten wurden bisher weder von der Waadtländer Kantonspolizei noch durch offizielle Pressemitteilungen veröffentlicht – offenbar im Interesse des laufenden Ermittlungsverfahrens und des Schutzes der Privatsphäre.
Nach geltendem Schweizer Recht sind Betreiber:innen von Gaststätten verantwortlich für die Sicherheit ihrer Gäste innerhalb des bewirtschafteten Raumes sowie für die Einhaltung kantonal geltender Vorschriften – etwa zu Personenkapazitäten, Fluchtwegsicherheit, Alterskontrollen bei Alkoholausschank und Notfallvorsorge. In Fällen, in denen eine Gefährdungslage nicht rechtzeitig erkannt oder geboten reagiert wurde, kann zivil- oder strafrechtliche Haftung relevant werden – besonders, wenn nachweisbar ist, dass Risiken bekannt, aber nicht angemessen adressiert wurden.
Ob im konkreten Fall Handlungs- oder Unterlassungspflichten verletzt wurden, liegt nun in der Verantwortung der Ermittlungsbehörden, die alle Umstände – von der Raumnutzung über technische Sicherheitsvorkehrungen bis hin zur Personaldisposition – prüfen. Das französische Paar steht dabei nicht als Beschuldigte, sondern zunächst als Zeug:innen und Betroffene im Fokus: Sie waren zum Zeitpunkt des Vorfalls vor Ort, kooperieren laut Aussagen der Polizei umfassend mit den Behörden und befinden sich in enger Abstimmung mit psychosozialen Unterstützungsangeboten.
Es bleibt wichtig, in dieser Phase Zurückhaltung zu üben: Weder Schuldzuweisungen noch vorschnelle Bewertungen tragen zur Aufklärung bei. Was zählt, ist eine lückenlose, sachliche und menschlich sensible Untersuchung – im Gedenken an die Opfer, im Respekt vor den Überlebenden und im Interesse einer verantwortungsvollen Prävention.



















































































