Andere Länder, andere Essgewohnheiten – eine in der Schweiz wohnhafte Kamerunerin ist nach einem Besuch in der Heimat mit sogenanntem Bushmeat in die Schweiz zurückgekehrt. Bei der Zollkontrolle am Flughafen fanden Mitarbeitende der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) im Gepäck der Frau Schlangen- und Schuppentierfleisch. Dieses wurde dem Grenztierarzt des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) übergeben.
Flughafen Zürich (ZH): Analysen des BLV haben nun ergeben, dass es sich beim Bushmeat aus Afrika um Fleisch des Weissbauchschuppentiers und um Fleisch einer Gabunviper handelt – insgesamt rund 3,5 Kilogramm. Wer das Fleisch von wildlebenden Tieren in die Schweiz einführt, verstösst sowohl gegen seuchenpolizeiliche Vorschriften wie auch gegen Artenschutzbestimmungen. Die Frau muss deshalb mit einem Strafverfahren rechnen.
Eingereist ist die 26-jährige Frau bereits am 24. April 2019 und zwar von Kamerun über Paris nach Zürich. Bei der Ankunft in Zürich wählte sie den grünen Durchgang und wurde dort von EZV-Mitarbeitenden kontrolliert. Bei der Befragung gab sie an, dass alles Fleisch aus Kamerun stamme und für den persönlichen Gebrauch gedacht sei. Zum Glück – die Frau arbeitet in der Schweiz nämlich in einer Fastfood-Kette.
Erhebliche Risiken für die menschliche und tierische Gesundheit
Der Kontakt mit und der Verzehr von Buschfleisch stellen eine ernste Gesundheitsgefahr dar: Auf Menschen übertragbare Krankheiten oder Tierseuchen können in die Schweiz
eingeschleppt und auf Mensch und Tier übertragen werden.
Geschützte Tierarten
Schätzungsweise 30% des Buschfleisches stammt von geschützten Tierarten wie beispielsweise von Schuppentieren, Meerkatzen (Affen) oder Ducker (afrikanische Antilopen). In Afrika erreicht der Handel mit Buschfleisch jährlich rund 5 Millionen Tonnen. Der Verzehr dieses Fleisches gefährdet gewisse nach CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) geschützte Tierarten.