Die Schweizer Bevölkerung stimmt am 29. November 2020 über die Volksinitiative “Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt” (sog. Konzernverantwortungsinitiative) ab. Auch der Bundesrat will Menschenrechte und Umwelt besser schützen. Die Initiative ist für den Bundesrat aber der falsche Weg. Er unterstützt stattdessen den Gegenvorschlag des Parlaments, der auf neue Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für Schweizer Unternehmen setzt. Diese treten nur in Kraft, wenn die Volksinitiative abgelehnt wird.
Die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative verlangt, dass Schweizer Unternehmen künftig nicht mehr nur für eigenes Fehlverhalten haften, sondern neu auch für das Fehlverhalten ihrer Tochterunternehmen und wirtschaftlich abhängigen Zulieferer. Eine solch weitgehende Haftung wäre in dieser Form international einmalig und würde weit über das Ziel hinausschiessen, wie die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Bundesrätin Keller-Sutter, am Dienstag vor den Medien erklärte. Deshalb lehnen Bundesrat und Parlament die Volksinitiative ab.
Schweizer Unternehmen haften schon heute für Schäden im Ausland
Schon heute haften Schweizer Unternehmen, wenn sie im Ausland einen Schaden verursachen und sie dafür verantwortlich sind. Das sei auch richtig so, betonte Bundesrätin Keller-Sutter. Die neue Konzernhaftung, wie sie die Initiative vorsieht, wäre hingegen weltweit einzigartig und würde folglich Schweizer Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligen. Damit gefährdet die Initiative Arbeitsplätze und Wohlstand in der Schweiz, aber auch Investitionen von Schweizer Unternehmen in Schwellen- und Entwicklungsländern.
Bundesrat setzt auf neue Transparenz- und Sorgfaltspflichten
Dem Bundesrat ist der Schutz von Menschenrechten und Umwelt wichtig. Auch er möchte Schweizer Unternehmen daher stärker in die Pflicht nehmen und mehr Transparenz schaffen als heute. Er unterstützt deshalb den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments. Dieser verzichtet auf neue Haftungsnormen, führt aber neue Berichterstattungs- und Sorgfaltsprüfungspflichten ein, die im Gegensatz zur Initiative international abgestimmt sind. Ausserdem sieht der indirekte Gegenvorschlag vor, dass Unternehmen, die sich nicht an die Berichterstattungspflichten halten, mit einer Busse von bis zu 100 000 Franken bestraft werden. Er tritt allerdings nur in Kraft, wenn die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative abgelehnt wird.
Nein zur Initiative bedeutet Ja zum indirekten Gegenvorschlag
Für Bundesrätin Keller-Sutter ist klar: ein Nein zur Initiative führt nicht zu weniger Umwelt- und Menschenrechtsschutz. Ein Nein zur Initiative bedeutet vielmehr ein Ja zu den neuen Berichterstattungs- und Sorgfaltsprüfungspflichten sowie zur neuen Bussenregelung für fehlbare Unternehmen. Der Bundesrat unterstützt deshalb den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments und empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative abzulehnen.