Home DEUTSCH Kollision PC-7 mit Seilbahnkamera in Sankt Moritz im 2017: Hauptverhandlung vor Militärgericht

Kollision PC-7 mit Seilbahnkamera in Sankt Moritz im 2017: Hauptverhandlung vor Militärgericht

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Am 16. September 2021 beginnt in Aarau die Hauptverhandlung vor dem Militärgericht zwei gegen den Teamleader der Kunstflugformation «PC-7 TEAM», die anlässlich der Ski-Weltmeisterschaft von 2017 in St. Moritz eine Flugvorführung durchführte. Während eines Trainingsflugs touchierte eine PC-7 das Zugseil einer Seilbahnkamera, worauf dieses riss. Dem Teamleader wird fahrlässiger Missbrauch und Verschleuderung von Material, Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, sowie vorsätzliche Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vorgeworfen.

Vom 16. bis 17. September 2021 wird die Hauptverhandlung des Militärgerichts 2 stattfinden, die den Flugunfall vom 17. Februar 2017 in St. Moritz zum Gegenstand hat. Anlässlich eines Trainingsflugs für eine Flugvorführung während der Ski-Weltmeisterschaft in St. Moritz wurde das Kabel einer Seilbahnkamera durch den Flügel einer PC-7 durchtrennt. Dabei entstand erheblicher Schaden an der Kamerainstallation, dem Flugzeug und dem nahegelegenen Sessellift. Die Anklage wirft dem Teamleader fahrlässigen Missbrauch und Verschleuderung von Material, Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, sowie vorsätzliche Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vor. Das Militärgericht 2 wird von Oberstleutnant Kenad Melunovic präsidiert.

Die Verhandlung beginnt am Donnerstag, 16. September 2021, 9.00 Uhr im «Kultur & Kongresshaus Aarau» (Schlossplatz 9, 5000 Aarau) und dauert voraussichtlich zwei Tage. Sie ist öffentlich. Die Anzahl der Besucherplätze wird allenfalls aufgrund der geltenden COVID-19-Schutzmassnahmen beschränkt werden müssen.

Medienschaffende und andere interessierte Personen, die an der öffentlichen Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens Freitag, 10. September 2021 bei der Kommunikation Militärjustiz anzumelden. Die angemeldeten Personen, die aufgrund einer allfälligen Sitzplatzbeschränkung an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen können, werden bis spätestens zwei Tage vor der Hauptverhandlung informiert. Im Gerichtsgebäude besteht eine Ausweis- und Registrierungspflicht. Den angemeldeten Medienschaffenden werden vor der Hauptverhandlung die Anklageschrift sowie zusätzliche Informationen zum Verfahren zugestellt.