Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Oktober 2020 die Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste verabschiedet. Tiergesundheitsdienste sind Selbsthilfeorganisationen mit dem Ziel, die Gesundheit von Nutztieren und damit die Produktion von einwandfreien Lebensmitteln zu fördern. Sie werden vom Bund finanziell unterstützt. Die Grundlagen dafür werden nun vereinheitlicht. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.
Die Tiergesundheitsdienste stehen in regelmässigem Kontakt mit den Halterinnen und Haltern von Nutztieren wie Rindern, Schweinen oder Bienen und den Bestandestierärztinnen und -tierärzten. Sie führen in den Nutztierhaltungen verschiedene Programme durch, um Krankheiten zu verhüten oder zu bekämpfen. Zudem organisieren sie Kurse zu Themen wie Fütterung, Haltung oder Tiergesundheit und unterstützen die Betriebe im Management ganzer Tierbestände.
Es gibt vier Tiergesundheitsdienste: den Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer (BGK), den Schweinegesundheitsdienst (SGD), den Bienengesundheitsdienst (BGD) und den Rindergesundheitsdienst (RGD). In Zukunft gibt es für alle Tiergesundheitsdienste eine einzige Verordnung, welche die Unterstützung durch den Bund einheitlich regelt. Damit ist neu auch der Rindergesundheitsdienst auf Verordnungsstufe geregelt. Für diesen gelten nun dieselben Regeln wie für die anderen Tiergesundheitsdienste; die Unterstützung durch den Bund ist davon abhängig, dass die Kantone ebenfalls einen Beitrag leisten.
Über Leistungsvereinbarungen regelt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die tierartspezifischen Einzelheiten mit jedem einzelnen Tiergesundheitsdienst.