Die Bundesanwaltschaft (BA) hat am 2. Oktober im Rahmen von zwei Strafverfahren drei Hausdurchsuchungen im Kanton Freiburg durchgeführt und vier Personen festgenommen. Ihnen wird der Verstoss gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaïda“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen (SR 122) und die Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) vorgeworfen.
Die drei Hausdurchsuchungen fanden im Rahmen von zwei Strafverfahren statt, welche die BA gegen je zwei beschuldigte Personen führt. Ein Strafverfahren wurde im August 2020 eröffnet gegen eine 28-jährige kosovarische Staatsbürgerin und einen 29-jährigen mazedonischen Staatsbürger. Das andere Strafverfahren hat die BA im September 2020 eröffnet gegen einen 26-jährigen kosovarischen Staatsbürger und einen 34-jährigen schweizerisch-kosovarischen Doppelbürger. Alle vier beschuldigten Personen haben ihren Wohnsitz im Kanton Freiburg. Die beiden Strafverfahren werden wegen des Verdachts des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaïda“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen (SR 122) und der Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) geführt.
Die vier beschuldigten Personen wurden festgenommen und der BA zugeführt. Da sie in Kontakt miteinander standen, wurden die Hausdurchsuchungen und Festnahmen zeitgleich durchgeführt.
Die BA dankt dem Nachrichtendienst des Bundes NDB und fedpol sowie der Kantonspolizei Freiburg für die wertvolle Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit.
Weitere Angaben können aus ermittlungstaktischen Gründen im Moment nicht gemacht werden, die BA wird sich zum gegebenen Zeitpunkt wieder zu den Strafverfahren äussern. Für alle beschuldigten Personen gilt die Unschuldsvermutung.
Strafverfolgung im Bereich dschihadistisch motivierter Terrorismus
Die heutigen Hausdurchsuchungen und Festnahmen reihen sich ein in die konsequente Strafverfolgung der Bundesanwaltschaft von allen Personen in der Schweiz, die sich am dschihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen oder diesen mit Propagandamitteln unterstützen. Zurzeit sind bei der BA in diesem Bereich rund 70 Strafverfahren hängig. Diese werden hauptsächlich geführt wegen mutmasslicher Propaganda oder Rekrutierung für Terrororganisationen, Finanzierung derselben sowie gegen dschihadistisch motivierte Reisende, darunter sogenannte Rückkehrer.