Am Donnerstag, 14. November 2019, führte die Vollzugsstelle der Tripartiten Arbeitsmarktkommission (TAK) im Kanton Uri eine Stichprobenkontrolle gemäss Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) durch.
Dabei wurden auf einer Baustelle in Altdorf zwei Personen angetroffen, die ohne die notwendige ausländerrechtliche Bewilligung einer Arbeitstätigkeit nachgingen.
Die aus dem Kosovo und Mazedonien stammenden Männer wurden zwecks Kontrolle in Polizeigewahrsam genommen. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Männer ohne eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten.
Die beiden Männer sowie der Schweizer Arbeitgeber haben sich vor der Staatsanwaltschaft Uri zu verantworten.
Durch die Abteilung Migration wurde den beiden Männern eine Wegweisung aus der Schweiz und die Ausschaffungshaft verfügt, zudem wird ein mehrjähriges Einreiseverbot für die Schweiz beantragt.