Ab dem 1. Januar 2025 wird es im Kanton Zürich verboten sein, neue Rottweiler anzuschaffen. Der Regierungsrat reagiert mit dieser drastischen Massnahme auf zwei schockierende Beissvorfälle, die das Leben von Kindern und Familien erschüttert haben.
Ende Oktober in Adlikon attackierte ein Rottweiler mehrere Menschen, darunter zwei Kinder. Nur wenige Wochen später erlitt in Winterthur ein fünfjähriges Kind schwere Kopfverletzungen, als es von einem Rottweiler angegriffen wurde. Diese tragischen Ereignisse waren der Auslöser für die Aufnahme der Rasse in die Liste der gefährlichen Hunde (§ 5 der Hundeverordnung).
Für bestehende Halter bleibt Hoffnung, aber klare Regeln
Im Kanton sind aktuell etwa 350 Rottweiler registriert. Halterinnen und Halter können innerhalb von sechs Monaten eine Haltebewilligung beantragen, vorausgesetzt, der Hund besteht eine Wesensprüfung. Zudem wird die Eignung der Besitzerinnen und Besitzer streng überprüft. Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Blutanteil fallen ebenfalls unter die Regelung.
Regierungspräsidentin Natalie Rickli betont: «Dieser Entscheid fiel uns nicht leicht, aber er ist notwendig, um die Sicherheit unserer Bevölkerung, besonders die unserer Kinder, zu gewährleisten.»