Schweiz unterstützt Massnahmen der EU gegen die Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch Assad-Regime.
Der Bundesrat hat am 18. Mai 2011 die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien erlassen. Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union am 9. Mai 2011 gegen Syrien verhängt hatte. Die Verordnung wurde am 8. Juni 2012 totalrevidiert.
Die Sanktionen gegenüber Syrien wurden aufgrund der gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte erlassen.
Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.
Die Massnahmen umfassen unter anderem:GütersanktionenVerbote betreffend Rüstungs- und RepressionsgüterBewilligungspflicht bestimmter ChemikalienVerbote für Ausrüstung zu ÜberwachungszweckenVerbote betreffend Luxusgüter und KulturgüterFinanzsanktionenSperre von Vermögenswerten und BereitstellungsverboteMeldepflichten für gesperrte VermögenswerteBeschränkungen von FinanzdienstleistungenVerbotene Bankbeziehungen mit SyrienVerbote betreffend Versicherungen und Rückversicherungen
Weitere Massnahmen
Verbote betreffend FrachtflügeReisesanktionen
Reisesanktionen
Quelle der Meldung: Bundesrat