Nach vier Jahren der Stabilität werden die Krankenkassenprämien 2023 wieder steigen. Die mittlere Prämie wird 334.70 Franken betragen, was einem Anstieg um 6.6 Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht. Seit 2018 beträgt der Anstieg damit durchschnittlich 1.5 Prozent, gegenüber 3.8 Prozent in den fünf Jahren davor (2013-2018). Der starke Anstieg der mittleren Prämie im Jahr 2023 ist vor allem auf die Covid-19-Pandemie, die das Gesundheitssystem stark beansprucht hat, und auf einen Nachholeffekt zurückzuführen. Die Gesundheitskosten stiegen 2021 um 4.5 Prozent, und dieser Trend setzte sich im ersten Halbjahr 2022 fort. Die Eindämmung der Gesundheitskosten bleibt für den Bundesrat eine Priorität. Die mittlere Prämie für Erwachsene (397.20 Franken) und junge Erwachsene (279.90 Franken) erhöht sich um 66 Prozent respektiv 6.3 Prozent gegenüber 2022. Diejenige für Kinder steigt um 5.5 Prozent auf 105.00 Franken.
Die Krankenkassenprämien widerspiegeln die Gesundheitskosten. Nach vier Jahren, in denen die Krankenkassenprämien relativ stabil geblieben sind, ist der für 2023 angekündigte Anstieg beträchtlich. Zurückzuführen ist er hauptsächlich auf die Covid-19-Pandemie, die das Gesundheitssystem stark beansprucht hat. Die Pandemie verursachte sowohl direkte Kosten, zum Beispiel für die Behandlung von hospitalisierten Patientinnen und Patienten sowie die Impfungen, als auch indirekte Kosten, wie etwa durch verschobene medizinische Eingriffe (Nachholeffekt), die ab der zweiten Hälfte des Jahres 2021 stark zugenommen haben. Die Gesundheitskosten stiegen zudem im ersten Halbjahr 2022 weiter an. Die Prämien werden im Voraus aufgrund von Schätzungen berechnet. Durch die Pandemie wurde dies besonders schwierig. Nun zeigt sich, dass die in den Jahren 2021 und 2022 gezahlten Prämien nicht kostendeckend waren. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben ist ein Nachholprozess im Jahr 2023 zwingend erforderlich.
Die mittlere Prämie wird in allen Kantonen steigen. In den letzten fünf Jahren ist sie durchschnittlich um 1.5 Prozent pro Jahr gestiegen. Das Bundesamt für Gesundheit (Bag) hat eingehend geprüft, ob alle von den Versicherern eingereichten Prämien den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Wo nötig, wurden Anpassungen verlangt. Alle Prämien wurden schliesslich genehmigt. Die Reserven der Versicherer können einen Teil der Prämienerhöhung abfedern. Der Handlungsspielraum war in diesem Jahr jedoch kleiner. Die Verluste an den Finanzmärkten aufgrund des Kriegs in der Ukraine und der steigenden Zinsen sowie die höheren Kosten haben die Reserven verringert und die Solvenz der Versicherungen beeinträchtigt. Die geringeren Reserven der Versicherer liegen immer noch über der gesetzlich festgelegten Mindestgrenze.
Hauptsächlich angesichts des medizinisch-technischen Fortschritts, der Zunahme des Leistungsvolumens und der demografischen Entwicklung werden die Gesundheitskosten auch in Zukunft weiter steigen. Es besteht jedoch Handlungsspielraum, um den Kostenanstieg auf das medizinisch begründbare Mass zu beschränken. Die möglichen Hebel für Einsparungen sind bekannt. Dazu zählen etwa eine Begrenzung des Überangebots und der Übernachfrage medizinischer Leistungen, angepasste Tarife im ambulanten Bereich, eine verbesserte Spitalplanung und mehr Transparenz bei der obligatorischen Krankenversicherung. Der Bundesrat setzt sich seit Jahren für die Dämpfung der Gesundheitskosten ein. Verschiedene Massnahmen wurden bereits umgesetzt, dazu zählen die Senkung der Labortarife und der Arzneimittelpreise, sowie Anpassungen im Bereich der Health Technology Assessments (Hta). Kürzlich hat der Bundesrat ein zweites Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Bereich Krankenversicherung sowie einen Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Partei «Die Mitte» ans Parlament überwiesen. Ferner hat er eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung in die Vernehmlassung geschickt, mit der Einsparungen erzielt werden sollen, zum Beispiel indem Generika stärker gefördert werden.
Die Krankenversicherer haben bis Ende Oktober Zeit, um die Versicherten über die Prämien 2023 zu informieren. Danach können die Versicherten bis Ende November ihre Grundversicherung wechseln oder ihr Versicherungsmodell anpassen. In der Grundversicherung müssen die Krankenversicherer jede Person aufnehmen, alle müssen versichert sein.