Am 25. März 2020 erliess der Bundesrat eine Verordnung, welche die raschen und unbürokratischen Kreditvergaben und Solidarbürgschaften für durch die Corona-Massnahmen geschädigte Unternehmen regelt. Vorgaben für die Banken waren, diese Kredite schnell und ohne nähere Überprüfung der antragsstellenden Unternehmen auszuzahlen.
Seit Ende März häufen sich im Kanton Zürich die Verdachtsfälle von betrügerisch gestellten Anträgen für solche Kreditvergaben. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden bei der Kantonspolizei Zürich und der Zürcher Staatsanwaltschaft bereits in rund 30 Fällen Ermittlungen aufgenommen. Dabei geht es meist um Betrug und Urkundenfälschung, möglicherweise auch um Geldwäscherei.
Typischerweise machen die Betrüger in ihren Anträgen falsche Angaben zu den Umsatzhöhen, oder es werden Anträge für konkursreife Gesellschaften gestellt. Die so erlangten Kredite werden dann entweder auf Privatkonten oder ins Ausland transferiert. Oder sie werden für nicht corona-bedingte Zwecke verwendet, wie für die Rückzahlung von privaten Darlehen.