Um 9.15 Uhr am Sonntagmorgen (28.04.2024) kontrollierten Mitarbeiter des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Neuhausen am Rheinfall einen bulgarischen Reisebus, der in der Nähe des Grenzübergangs in Panne geraten war.
Bei der Kontrolle stellten sie beim Chauffeur Atemalkoholgeruch fest, worauf ein Atemalkoholtest erfolgte, der positiv resultierte und demzufolge der Chauffeur das Fahrzeug in nicht fahrfähigem Zustand gelenkt hatte. Zwecks Fallübergabe wurde die Schaffhauser Polizei beigezogen. Der Reisebus wurde für die weitere Kontrolle ins Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) der Schaffhauser Polizei in der Stadt Schaffhausen überführt.
Bei der anschliessenden technischen Kontrolle wurden diverse Durchrostungen am Unterboden und an tragenden Teilen des Rahmens des Reisebusses festgestellt. Der Boden im Stauraum sowie der Endschalldämpfer drohten aufgrund der Durchrostungen regelrecht rauszufallen. Ebenso waren praktisch alle Front- und Heckbeleuchtungseinheiten beschädigt und teilweise funktionslos. Die zweijährlich vorgeschriebene Kalibrierung des digitalen Tachografen war ebenfalls abgelaufen. Auch waren die Prüfdaten der mitgeführten Feuerlöscher und der Bordapotheke seit längerer Zeit abgelaufen.
Bei der Kontrolle des digitalen Tachografen stellte sich heraus, dass der Chauffeur seit Freitag (05.04.2024) mit dem Reisebus täglich Passagiere transportiert hatte. Die längste Ruhezeit seit diesem Tag hatte lediglich 24:39 Stunden betragen. Mehrmals hatte der Chauffeur sein Fahrzeug seither über Zeiträume von über 24 Stunden gelenkt, wobei er die täglichen Ruhe- und Lenkzeiten massiv missachtet hatte. Ebenso hatte er sich nicht an vorgeschriebene Lenkpausen gehalten. Zudem konnte der Türke keinen Fahrerqualifikationsnachweis für gewerbliche Personentransporte vorweisen.
Der Reisebus wurde stillgelegt und muss abtransportiert werden. Die an Bord befindliche indische Reisegruppe setzte ihre Fahrt mit einem anderen Reiseunternehmen fort. Der 57-jährige Chauffeur musste ein Bussendepositum von mehreren tausend Franken hinterlegen und er wurde zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Verkehrsabteilung, zur Anzeige gebracht.