Die Zuger Strafverfolgungsbehörden haben einen illegal tätigen Mann angehalten und festgenommen. Er wurde rechtskräftig verurteilt und musste die Schweiz verlassen. Am vergangenen Mittwoch, den 1. Mai, haben Einsatzkräfte der Zuger Polizei in der Gemeinde Baar eine Kontrolle gegen Schwarzarbeit durchgeführt. Dabei trafen die Einsatzkräfte auf einen Mann, der ohne die erforderlichen Dokumente in einem Gastronomiebetrieb als Hilfskraft tätig war.
Der 40-jährige türkische Staatsangehörige war im März 2019 als Tourist in die Schweiz eingereist. Vom 12. April bis 1. Mai 2019 arbeitete er ohne die erforderliche Bewilligung in einem Gastronomiebetrieb. Wegen dieser nicht bewilligten Erwerbstätigkeit hielt er sich gleichzeitig rechtswidrig in der Schweiz auf. Der bereits vorbestrafte Mann wurde festgenommen und durch den Schnellrichter der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug wegen beider Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von mehreren Tausend Franken verurteilt. Vom Amt für Migration wurde der 40-Jährige aus der Schweiz weggewiesen sowie mit einem dreijährigen Einreiseverbot für die Schweiz und die Schengenstaaten belegt.
Ebenfalls bestraft wurde der Arbeitgeber. Weil er wissentlich einen Ausländer ohne die hierzu erforderliche Arbeitsbewilligung beschäftigte und seinen rechtswidrigen Aufenthalt erleichterte, erhielt er eine bedingte Geldstrafe von mehreren Tausend Franken und eine Busse von knapp 2’000 Franken. Beide Urteile sind rechtskräftig.