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Achtung: Ab 1. April gilt im Kanton Luzern Leinenpflicht, und wer sich nicht daran hält, zahlt!

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Vom 1. April bis 31. Juli müssen Hunde im Wald und in einem Umkreis von 50 Metern zum Waldrand an der Leine geführt werden. 🌲 Der Grund: Brut- und Setzzeit – Wildtiere und ihre Jungen brauchen jetzt Ruhe und Schutz.

Die Regel ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Wer seinen Hund frei laufen lässt, riskiert eine Ordnungsbusse von 100 Franken. In Schutzgebieten – wie dem Wauwilermoos oder dem Jagdbanngebiet Tannhorn – gilt die Leinenpflicht sogar ganzjährig, und dort drohen bei Verstoss sogar 150 Franken.

Auch alle anderen Waldbesucher sind gebeten, sich in dieser sensiblen Zeit auf den offiziellen Wegen zu bewegen.

Also: Leine dran und Rücksicht nehmen!